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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2019 - L 15 AS 133/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,84610
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2019 - L 15 AS 133/19 B ER (https://dejure.org/2019,84610)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.07.2019 - L 15 AS 133/19 B ER (https://dejure.org/2019,84610)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - L 15 AS 133/19 B ER (https://dejure.org/2019,84610)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 15 AS 185/15

    Vorläufige Gewährung von SGB-II-Leistungen an EU-Ausländer; Leistungsausschluss;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2019 - L 15 AS 133/19
    Ein etwaiger Anspruch gegen diesen ist wegen seines Ausnahmecharakters, namentlich der Abhängigkeit einer auf den Einzelfall bezogenen Ermessensentscheidung unter Vorbringen besonderer Umstände, die der Ausreise ggf. auch längerfristig entgegenstehen, gesondert geltend zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. März 2017 - L 15 AS 26/17 B ER und vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER).

    Ebenso wie der Anspruch auf Leistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII rechtlich ein aliud zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II darstellte (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER), gilt dies auch für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3 SGB XII (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. April 2017 - L 13 AS 113/17 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2016 - L 15 AS 202/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2019 - L 15 AS 133/19
    Der insoweit vermittelte Schutz ist jedoch nicht schrankenlos (so bereits Beschlüsse des Senats vom 27. Oktober 2014 - L 15 AS 149/14 B ER -, vom 26. März 2014 - L 15 AS 67/14 B ER und vom 25. Januar 2016 - L 15 AS 202/15 B ER).

    Der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG und Art. 8 EMRK gebietet kein Absehen von dem Regelerfordernis des § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 AufenthG, wonach eine Aufenthaltserlaubnis i.d.R. nur dann zu erteilen ist, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert ist, weil er ihn unter Einschluss eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann (Dienelt, a.a.O, § 27 AufenthG, 38, 69, 70; vgl. hierzu auch Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2019 - 15 AS 328/18 B ER -, vom 25. Januar 2016 - L 15 AS 202/15 B ER - und vom 1. November 2017 - L 15 AS 215/17 B ER).

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2019 - L 15 AS 133/19
    Sie hat nicht glaubhaft gemacht, dass ihr ein Aufenthaltsrecht nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) oder nach dem begrenzt subsidiär anwendbaren Aufenthaltsgesetz - AufenthG - (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R) zusteht.

    In einem vom BSG mit Urteil vom 30. Januar 2013 (- B 4 AS 54/12 R -, juris) entschiedenen Verfahren hatte der Kindesvater (bereits) ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 1 S. 1 FreizügG/EU, so dass auch für das noch ungeborene Kind ein von weiteren Voraussetzungen unabhängiges Aufenthaltsrecht (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 FreizügG/EU) bzw. der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 3 S. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)) zu erwarten war.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2019 - L 15 AS 213/19
    Der von der Antragstellerin zu 1. vorliegend geltend gemachte Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II war bereits bezüglich des Bescheides vom 15. Mai 2019 und damit betreffend den Bewilligungszeitraum Februar 2019 bis Januar 2020 Gegenstand des vor dem Senat anhängigen Beschwerdeverfahrens -L 15 AS 133/19 B ER-.
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